Schutzkonzept

Das Schutzonzept der Waldorfschule Berlin-Südost

Unsere Schule braucht und befindet sich stets im Erarbeitungsprozess eines lebendigen Schutzkonzepts, das von der gesamten Schulgemeinschaft getragen wird. Es soll eine offene Kommunikation fördern, Verantwortungsbewusstsein schaffen und klare Handlungsleitlinien im Umgang mit Gewalt, Mobbing, Grenzverletzungen und anderen Risiken bieten. Das Ziel ist, eine sichere, respektvolle und wertschätzende (Lern-)Umgebung für alle zu schaffen. 

Eine Schutzkonzeptdelegation befindet sich in finalen Ausarbeitungen. Im kommenden Schuljahr 2025/2026 wird die Delegation ihre Aufgabe beenden. Die Umsetzung des Schutzkonzeptes wird in entsprechend aktiven Arbeitsteams beziehungsweise in die Schulgemeinschaft abgeben. Im Erarbeitungsprozess wurden stets Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte involviert.

Bei Fragen, Anmerkungen und Kritik wenden Sie sich bitte an schutzkonzept@fws-suedost.de

Einleitung

Wir, die Gemeinschaft der Freien Waldorfschule Berlin-Südost – Kinder, Jugendliche, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Mitarbeitende – gestalten den Schulalltag und unseren Umgang miteinander vorurteilsbewusst. Wir positionieren uns klar gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt.

Wir lassen uns von unseren gemeinsamen Werten, dem Leitbild und dem Ansatz der Waldorfpädagogik leiten. Daraus erwächst für uns eine kontinuierliche Aufgabe der Entwicklung und Gemeinschaftsbildung.

Respekt und Wertschätzung

  • Wir nehmen die eigenen und die Grenzen der anderen wahr und respektieren diese.
  • Wir bilden uns zu einer konfliktlösungsfähigen Schulgemeinschaft weiter und üben den achtsamen Umgang regelmäßig.
  • Wir geben einander wertschätzendes Feedback.
  • Wir achten alle Menschen unabhängig von ihrem Erscheinungsbild, welches wir unkommentiert akzeptieren. (Ausnahme: gewaltverherrlichende oder diskriminierende Darstellungen/Symbole.)
  • Wir begrüßen Diversität und nehmen sie als Bereicherung in der Gemeinschaft wahr.
  • Wir achten die einzigartige Persönlichkeit jedes Menschen. Wir respektieren Wünsche und Bedürfnisse.
  • Unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes unterstützen wir Kinder und Jugendliche bei der Wahrnehmung und Äußerung eigener Bedürfnisse.
  • Wir hinterfragen unsere Sichtweisen und vermeiden Stereotype und Vorurteile.

Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Umgang mit Nähe und Distanz

  • Wir respektieren die Privatsphäre aller Mitglieder und wehren diskriminierendes Verhalten ab.
  • Wir verzichten auf ungefragten Körperkontakt, gehen jedoch gegen jede Form von Gewalt angemessen vor.

Schutz vor Gewaltsituationen

  • Mitarbeitende und Eltern benutzen keine abfällige oder sexualisierte Sprache und dulden diese auch nicht bei Kindern und Jugendlichen.
  • Wir vermeiden Sarkasmus, Ironie und zweideutige Bemerkungen.
  • Schutzbefohlene haben jederzeit Zugang zu einer erwachsenen Ansprechperson. Auf Hilfegesuche wird verantwortungsbewusst eingegangen.
  • Wir behandeln fremdes Eigentum und Schuleigentum so sorgsam, wie wir es für unsere eigenen Dinge erwarten.

Kommunikationskultur

  • Wir achten auf einen altersgemäßen Umgang mit Medien. Dazu haben wir ein Medienkonzept (siehe Homepage) entwickelt.
  • Wir begegnen allen Menschen auf Augenhöhe und achten in der Kommunikation auf Transparenz, Glaubwürdigkeit und Verbindlichkeit.
  • Wir verwenden eine kindgerechte und verständliche Sprache.

Umgang mit und Hilfe bei Verstößen

  • Wir schulen uns im respektvollen Umgang miteinander.
  • Wir zeigen Zivilcourage und unterstützen einander bei der Wahrung von Grenzen.
  • Wir nehmen Beschwerden ernst und betrachten Kritik als Möglichkeit zur Weiterentwicklung.
  • Verstöße gegen unsere Regeln melden wir an die zuständige Ansprechstelle, wenn sie nicht direkt zwischen den Beteiligten geklärt werden können.
  • Situationen werden transparent aufgearbeitet, entsprechend des Maßnahmenkatalogs/Interventionsplans.
  • Gegebenenfalls werden Konsequenzen durchgesetzt.

Einleitung

Unsere Schule befindet sich in einem fortlaufenden Erarbeitungsprozess eines lebendigen Schutzkonzeptes, das von der gesamten Schulgemeinschaft getragen wird.

Es soll eine offene Kommunikation fördern, Verantwortungsbewusstsein schaffen und klare Handlungsleitlinien im Umgang mit Gewalt, Mobbing, Grenzverletzungen und anderen Risiken bieten.

Das Ziel ist, eine sichere, respektvolle und wertschätzende Lernumgebung für alle zu schaffen.

Haltung und Grundprinzipien

Das Schutzkonzept schafft eine Kultur der Achtsamkeit, des respektvollen Umgangs und der Verantwortlichkeit im Schulalltag. Es umfasst Maßnahmen gegen Grenzverletzungen, Mobbing, sexualisierte, psychische und körperliche Gewalt.

Beteiligung und gemeinsame Verantwortung

Im Erarbeitungsprozess des Schutzkonzeptes wurden Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte kontinuierlich einbezogen. Ziel ist, die Umsetzung in aktive Arbeitsteams und in die Schulgemeinschaft zu überführen.

Die Schüler*innenvertretung engagiert sich für mehr Inklusion und Prävention in verschiedenen Themenbereichen und versucht, die Schule zu einem angenehmeren Ort für alle zu machen. Durch ihre Arbeit konnten Projekte wie der Beitritt zum Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, die Umsetzung einer genderneutralen Toilette und die Reform des Mensasystems realisiert werden.

Zivilcourage und Achtsamkeit

Zivilcouragiertes Verhalten kann von allen in kleinen und großen Handlungen gezeigt werden.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, Missstände, Sorgen oder Beobachtungen mitzuteilen, in denen Einzelne zu Schaden kommen könnten.

Denjenigen, die sich hilfesuchend an Erwachsene wenden – sei es mit eigener Betroffenheit oder mit Sorge um Dritte – darf daraus kein Nachteil entstehen.

Prävention im Alltag

Die pädagogischen Mitarbeitenden unterliegen einer Fürsorgepflicht für das Wohl der Kinder und Jugendlichen.

Ziel ist, Betroffenen Schutzräume zu gewährleisten, sie in der Aufarbeitung zu beteiligen, ihre Wünsche anzuerkennen und das Vorgehen transparent abzusprechen.

Mitarbeitende und Eltern benutzen keine abfällige oder sexualisierte Sprache und dulden diese auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen. Wir vermeiden Sarkasmus und Ironie sowie zweideutige Bemerkungen.

Fazit

Die Präventionsarbeit an der Freien Waldorfschule Berlin-Südost ist ein gemeinsames Anliegen aller Mitglieder der Schulgemeinschaft.

Sie zeigt sich im täglichen achtsamen Umgang, in der Mitgestaltung der Schüler*innenvertretung und in der gelebten Verantwortung füreinander.

Einleitung

Im Rahmen des Schutzkonzeptes wurde eine Risikoanalyse der Schulräume durchgeführt.

Sie dient dazu, Orte zu identifizieren, die als besonders sensibel gelten oder an denen sich unbeaufsichtigte Situationen ergeben können. Ziel ist es, Risiken zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln, um die Sicherheit aller Personen auf dem Schulgelände zu gewährleisten.

Physische Räume

Folgende Räume und Orte werden als potenziell risikobehaftet eingeschätzt:

Gebäude und Innenräume

  • Alle Umkleidekabinen und Duschen (Sport, Eurythmie, Theater, Sportlehrerkabine)
  • Alle WC-Anlagen
  • Gänge und Übergänge (z. B. Altbau-Gang zum Eurythmiesaal, Fabrikgang)
  • Lehrer*innenzimmer
  • Abstellräume (z. B. Handarbeit, Gartenbau)
  • Küche der Sonnenklasse
  • Kuschelecke der Sonnenklasse
  • Heileurythmieraum
  • Kopierraum / Stuhllager
  • Unter der Treppe im Neubau

Außengelände

  • Containerecke / Bereich hinter dem Container
  • Fahrradständer (Haupteingang und Gartenbaubaracke)
  • Hinter der Gartenbaubaracke
  • Hinter dem Schulhaus der Unterstufe
  • Pavillon Hort
  • Bereich um den Wohnwagen, das Boot und den Wasserspielplatz
  • Kleines Haus auf dem Hortspielplatz
  • Hinter dem Hortgebäude
  • Biotop
  • Bereich bei den Buchen

Weitere Risikofaktoren

  • Schulhof bei Dunkelheit
  • Unbeaufsichtigte Räume (z. B. Theatersaal)
  • Unzureichende Beleuchtung auf dem Schulhof
  • Fehlende Abgrenzungen oder Zäune (z. B. hinter der Baracke)
  • Unklare Aufsichten und Wegeführung

Maßnahmen und Empfehlungen

Zur Verbesserung des Schutzes in und um die genannten Räume werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Installation oder Überprüfung von Bewegungsmeldern und Beleuchtungssystemen (insbesondere auf dem Schulhof und in Übergangsbereichen).
  • Klare Aufsichtspläne für Risikobereiche, insbesondere bei Dunkelheit oder in Pausen.
  • Regelmäßige Begehungen der sensiblen Bereiche durch das SOS-Klärungsteam oder benannte Verantwortliche.
  • Sichtschutz und Zugänglichkeit überprüfen (z. B. in Umkleiden, Sanitäranlagen und kleinen Räumen).
  • Sensibilisierung aller Mitarbeitenden für räumliche Risikosituationen und achtsame Aufsichten.

Fazit

Die Risikoanalyse ist ein fortlaufender Prozess. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, Beobachtungen zu melden, wenn Orte als unsicher wahrgenommen werden. So entsteht gemeinsam eine Umgebung, die Sicherheit, Vertrauen und Achtsamkeit ermöglicht.

Strukturelle Räume

Welche strukturellen Räume erscheinen risikobehaftet?

  • Konferenzen (z. B. Pädagogische Konferenz, Schulleitungskonferenz)
  • Mentorenteams und interne Besprechungen
  • Unterrichtssituationen mit unklaren Rollen oder Übergriffen im Umgang
  • Selbstverwaltung und Ämterhäufung
  • Mangelnde Achtsamkeit oder Sensibilisierung von Verantwortlichen
  • Macht- und Autoritätsverhältnisse, die Missbrauch begünstigen können
  • Situationen, in denen Schüler*innen Lehrkräften kritische Inhalte anvertrauen und Verschwiegenheit erbitten
  • Ohnmachtserfahrungen („Was mache ich mit dieser Ohnmacht?“)
  • Mobbing – innerhalb und außerhalb der Schule, auch im Internet

Empfohlene Schutzmaßnahmen:

  • Doppelbesetzung bei internen Anlaufstellen
  • Externe Ansprechperson muss jederzeit verfügbar sein
  • Kollegiale Offenheit und Solidarität stärken
  • Aktuelles Organigramm zur Transparenz der Zuständigkeiten
  • Klärung von Rollenverständnis und Grenzen
  • Professionalisierung durch Fortbildungen und Supervision
  • Reflexion und Achtsamkeit in der Selbstverwaltung
  • Offene Türen oder zusätzliche Schüler*innen im Raum bei Einzelgesprächen
  • Bewusste Zustimmung und gegenseitiges Einverständnis bei vertraulichen Situationen
  • Förderung einer konfliktfähigen, selbstreflektierten Schulkultur

Einführung: Warum Intervention wichtig ist

Der Schutz von Lernenden vor jeder Form von Gewalt hat oberste Priorität. Kinder und Jugendliche werden bei der Vermeidung und Aufarbeitung von Konflikten durch die Erwachsenen unterstützt.

Die pädagogischen Mitarbeitenden der Schulgemeinschaft unterliegen einer Fürsorgepflicht für das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Schule ist ein System mit Machtstrukturen. Für von Gewalt oder Übergriffen betroffene Personen erfordert es besonderen Mut, sich vertrauensvoll an andere zu wenden.

Ziel dieses Interventionsplans ist es, Betroffenen einen Schutzraum zu gewährleisten, sie an Aufarbeitung und Klärung zu beteiligen, ihre Wünsche anzuerkennen und das weitere Vorgehen transparent abzusprechen.

Die Parteilichkeit liegt stets auf Seiten der Betroffenen – ihnen wird grundsätzlich Glauben geschenkt.

Zivilcouragiertes Verhalten kann von allen gezeigt werden. Daher sind alle Mitglieder der Schulgemeinschaft aufgefordert, Missstände, Sorgen oder Beobachtungen mitzuteilen. Niemandem darf daraus ein Nachteil entstehen.

1. Das SOS-Klärungsteam

Das SOS-Klärungsteam besteht aus sieben Personen und setzt sich zusammen aus pädagogischen Mitarbeitenden, Mitgliedern der Schulleitung, Eltern, Schulsozialarbeit und Vorstand.

Die Mitglieder sind geschult zu Themen wie:

  • Arbeitsrecht und Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)
  • Diskriminierung und Gewalt
  • Mobbing
  • Gewaltfreie Kommunikation
  • Krisenintervention
  • Konfliktbearbeitung
  • sexualisierte Belästigung und Gewalt
  • Kinderschutz
  • Mediation

Das Team trifft sich regelmäßig (monatlich) und nimmt bei Bedarf externe Supervision und Fachberatung in Anspruch. Hilfesuchende können sich an ein beliebiges Mitglied wenden.

Das SOS-Klärungsteam ist Anlaufstelle für Betroffene, Zeug*innen oder bei Verdacht auf jede Form von Gewalt (psychisch, körperlich, sexualisiert, digital) sowie bei Konflikten. Gemeinsam mit den Beteiligten wird eine Intervention geplant und begleitet.

Bei arbeitsrechtlich relevanten Fällen werden Maßnahmen wie Abmahnung, Freistellung oder Fortbildungsempfehlungen durch die Schulleitung (als Delegat des Vorstandes) umgesetzt.

Das Team arbeitet vertraulich und mit maximaler Transparenz auf Prozessebene.

2. Vorgehen bei Übergriffen

2.1 Übergriffe durch Außenstehende

  • Polizei wird umgehend alarmiert.
  • Danach koordiniert das SOS-Klärungsteam den weiteren Ablauf.
  • Begleitung und Nachsorge werden durch das Team sichergestellt.

2.2 Übergriffe von Mitarbeitenden auf Kinder oder Jugendliche

  • Mitglied des SOS-Klärungsteams erfährt von einer Grenzverletzung.
    • Gespräch mit der betroffenen Person, Klärung des Handlungsbedarfs
    • ggf. Information der Erziehungsberechtigten
    • Dokumentation
    • Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen (auch in Ferien bei Dringlichkeit)
  • Einladung der betroffenen Mitarbeitenden zum Gespräch mit dem SOS-Klärungsteam.
  • Gesprächsinhalt:
    • Hergang und Klärung der Situation
    • Belehrung über grenzverletzendes Verhalten
    • ggf. arbeitsrechtliche Maßnahmen:
      • Freistellung
      • Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung
      • Verpflichtung zu Fortbildung, Coaching, Supervision
    • Information an Klasse und Eltern (z. B. bei Freistellung)
    • Dokumentation
    • ggf. Hinzuziehung externer Fachstellen, Jugendamt oder Polizei
  • Gespräch mit Betroffenen:
    • „Was braucht es, um die Situation zu heilen?“
    • Dokumentation
    • Ggf. gemeinsames Gespräch aller Beteiligten (moderiert, dokumentiert).

2.3 Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen

  • Mitglied des SOS-Klärungsteams erfährt von einer Grenzverletzung.
    • Gespräch mit Betroffenen, Klärung des Handlungsbedarfs
    • Dokumentation
    • Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen (auch in Ferien bei Dringlichkeit)
  • Einladung der betreffenden Schüler*innen ins Gespräch.
  • Gesprächsinhalt:
    • Hergang und Klärung der Situation
    • Belehrung über grenzverletzendes Verhalten
    • ggf. schulrechtliche Maßnahmen:
      • Information der Erziehungsberechtigten
      • Schriftlicher Verweis
      • Ausschluss vom Unterricht bis zu 10 Schultagen
      • Umsetzung in eine andere Lerngruppe
      • Entlassung aus der Schule / Vertragskündigung
      • Dokumentation
      • ggf. Hinzuziehung von Fachberatungsstellen
  • Gespräch mit Betroffenen:
    • „Was braucht es, um die Situation zu heilen?“
    • Dokumentation
  • Ggf. gemeinsames Gespräch aller Beteiligten (moderiert, dokumentiert).

2.4 Übergriffe unter Mitarbeitenden

  • Mitglied des SOS-Klärungsteams erfährt von einer Grenzverletzung.
    • Gespräch, Klärung des Handlungsbedarfs
    • Beratung und Dokumentation
    • Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen
  • Einladung der betreffenden Mitarbeitenden ins Gespräch.
  • Gesprächsinhalt:
    • Hergang und Klärung der Situation
    • Belehrung über grenzverletzendes Verhalten
    • ggf. arbeitsrechtliche Maßnahmen:
      • Freistellung
      • Ermahnung, Abmahnung, Kündigung
      • Verpflichtung zu Fortbildung, Coaching, Supervision
    • Dokumentation
    • ggf. Hinzuziehung externer Fachstellen
  • Gespräch mit Betroffenen:
    • „Was braucht es, um die Situation zu heilen?“
    • Dokumentation
  • Ggf. gemeinsames Gespräch aller Beteiligten (moderiert, dokumentiert).

2.5 Vorgehen bei Verdachtsfällen

  • Gespräch mit Zeugen oder besorgten Personen
    • Klärung des Handlungsbedarfs
    • ggf. Hinzuziehen der Kinderschutzbeauftragten
    • Dokumentation
    • Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen
  • Gesprächsangebot an die betroffene Person
  • Gemeinsame Klärung des weiteren Vorgehens unter Einbeziehung der Betroffenen

3. Allgemeines Vorgehen bei Gewaltvorfällen oder Grenzverletzungen

Bei Gewalt oder Grenzverletzungen wird nach dem Notfallplan der Senatsverwaltung für Bildung vorgegangen.

Der Notfallplan liegt analog im Sekretariat und in den Lehrer*innenzimmern aus.

4. Soforthilfe und externe Fachstellen

Interne Kontakte

Externe Kontakte (Auswahl)

5. Leitfaden Zivilcourage

5.1 Beobachtung von Grenzverletzungen zwischen Kindern oder Jugendlichen

  1. In der Situation: aktiv werden, Ruhe bewahren, auf Selbstschutz achten.
  2. Dazwischengehen, Grenzverletzung benennen und stoppen.
  3. Situation klären, Stellung beziehen gegen diskriminierendes oder gewalttätiges Verhalten.
  4. Nach der Situation:
    • Vorfall mit Klassenlehrkraft oder Schulsozialarbeit besprechen.
    • Abwägen, ob Aufarbeitung in der Gruppe sinnvoll ist.
    • Spätestens ab dem zweiten Gespräch: SOS-Klärungsteam hinzuziehen.
  5. Eltern/Erziehungsberechtigte informieren.
  6. Mit der Klasse weiterarbeiten: Umgangsformen reflektieren und weiterentwickeln.

5.2 Kinder oder Jugendliche berichten von Gewalt

  1. Wahrnehmen und dokumentieren
    • Zuhören, glauben, Ruhe bewahren.
    • Fakten dokumentieren.
    • Keine Suggestivfragen, keine logischen Erklärungen einfordern.
    • Partei für das Kind ergreifen, keinen Druck ausüben.
    • Hilfe ankündigen, aber keine Versprechen machen.
    • Vertraulichkeit zusichern, Entscheidungen gemeinsam treffen.
  2. Nach der Situation
    • Eigene Grenzen erkennen.
    • Unterstützung durch das SOS-Klärungsteam einholen.
    • ggf. Erziehungsberechtigte informieren.

5.3 Vermutung einer Gefährdung

  1. Wahrnehmen und dokumentieren
    1. Eigene Wahrnehmung ernst nehmen, Ruhe bewahren.
    2. Keine direkte Konfrontation mit der mutmaßlich gewalttätigen Person.
    3. Verhalten beobachten, Notizen mit Datum und Uhrzeit anfertigen.
  2. Besonnen handeln
    1. Mit vertrauter Person sprechen, Wahrnehmungen teilen.
    2. Kontakt zum SOS-Klärungsteam aufnehmen.
    3. Weiteres Vorgehen gemeinsam zum Wohle des Kindes abstimmen.

6. Abschluss

Sollte eine Beschwerde oder ein Konflikt nicht abschließend geklärt werden können, darf der betroffenen Person daraus kein Nachteil entstehen.

7. Selbstverpflichtung

Alle Mitarbeitenden der Freien Waldorfschule Berlin-Südost erklären, das Schutzkonzept gelesen und verstanden zu haben.

Sie verpflichten sich, die darin beschriebenen Vereinbarungen einzuhalten und ihr eigenes Handeln regelmäßig zu reflektieren.

Ein Verstoß gegen die Regeln kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Unterschrift und Datum folgen auf dem Formular zur Selbstverpflichtung.

9. Anlagen (Verweise)

  • Handlungsleitfaden Kinderschutz (in Arbeit)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Definitionen zu Gewalt, sexueller Belästigung, Mobbing, Kindeswohlgefährdung
  • Quelle: Handreichung „Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen“, 2023

8. Definitionen

Kindeswohlgefährdung

„Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Eltern, andere Personen in Familien, im sozialen Umfeld oder in Institutionen durch ihr Verhalten das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigen. Das kann durch aktives Handeln oder durch Unterlassung einer angemessenen Sorge geschehen.“
– Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Handlungsleitfaden Kinderschutz – Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirklichem Jugendamt, Berlin, Mai 2021, S. 9

(vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.02.2019)

Sexuelle Belästigung

Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten – wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen, Aufforderungen zu solchen Handlungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das unerwünschte Zeigen oder sichtbare Anbringen pornografischer Darstellungen gehören – bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

(§ 3 Abs. 4 AGG)

Sexuelle Gewalt

„Als sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist jede sexuelle Handlung von Erwachsenen oder Jugendlichen zu verstehen, die an oder vor dem Kind oder Jugendlichen entweder gegen dessen Willen vorgenommen wird oder der das Kind/ der Jugendliche aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter/ die Täterin nutzt seine/ ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes/ Jugendlichen zu befriedigen.“

(Deegener: Kindesmissbrauch – Erkennen, helfen, vorbeugen, Beltz 2010, S. 20 f.)

„Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sexuelle Handlungen sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind ausdrückt, dass es einverstanden ist oder ein Täter/ eine Täterin dies so interpretiert.“

(Missbrauch definieren, beauftragte-missbrauch.de)

Gewalt

Der Orientierungs- und Handlungsrahmen Gewaltprävention (OHR) definiert Gewalt als „eine zielgerichtete Handlung, die auf psychische oder physische Schädigung eines Menschen ausgerichtet ist. Gewalt ist eine Handlung, die eine erhebliche Normverletzung darstellt, indem sie darauf abzielt, unter Missachtung der individuellen Grenzen und der psychischen und physischen Unversehrtheit eines Gegenübers eigene Ziele um jeden Preis durchzusetzen.“

(Handreichung Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen, 2023)

Mobbing

Mobbing ist eine Form der Gewalt, die nicht immer leicht zu erkennen ist. Eine Person wird über einen längeren Zeitraum wiederkehrend durch eine oder mehrere Personen angegriffen – verbal, physisch oder psychisch. Zwischen Täter*innen und Opfer besteht ein Machtgefälle; die betroffene Person kann sich nicht selbst zur Wehr setzen. Mobbing hört nicht von selbst auf und bezieht immer das Umfeld mit ein.

Cybermobbing ist eine Form des Mobbings, bei der Beleidigungen, Bedrohungen, Bloßstellungen oder Belästigungen über digitale Kommunikationsmittel (z. B. Smartphones, E-Mails, Chats, soziale Medien) erfolgen.

Mobbing kann schwerwiegende körperliche und psychische Folgen für die Betroffenen haben.

(Handreichung Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen, 2023)

Einleitung

Die Schulsozialarbeit ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzeptes der Freien Waldorfschule Berlin-Südost.

Sie unterstützt Schüler*innen, Eltern und Mitarbeitende in herausfordernden Lebens- und Schulsituationen und trägt aktiv zu einer sicheren, wertschätzenden und gewaltfreien Lernumgebung bei.

Die Schulsozialarbeit versteht sich als vertrauliche, niedrigschwellige Anlaufstelle für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.

Sie arbeitet präventiv, beratend und vermittelnd zwischen allen Beteiligten – immer mit dem Ziel, Beziehungen zu stärken, Konflikte konstruktiv zu bearbeiten und Schutzräume zu sichern.

Aufgaben der Schulsozialarbeit

  • Beratung und Begleitung von Schüler*innen bei persönlichen, sozialen oder familiären Problemen.
  • Vermittlung und Unterstützung in Konflikt- und Krisensituationen (in enger Abstimmung mit dem SOS-Klärungsteam).
  • Präventionsarbeit zu Themen wie Gewalt, Mobbing, digitaler Umgang, Grenzen und Verantwortung.
  • Kooperation mit Eltern, Lehrkräften und externen Fachstellen.
  • Förderung sozialer Kompetenzen und Stärkung der Klassengemeinschaft.
  • Unterstützung bei der Umsetzung des Schutzkonzeptes und der Werte des Verhaltenskodex.

Rolle im Schutzkonzept

Die Schulsozialarbeit ist Teil des präventiven Systems der Schule und arbeitet eng mit den Gremien des Schutzkonzeptes zusammen:

  • SOS-Klärungsteam – bei akuten Vorfällen, Verdachtsfällen oder zur Fallberatung.
  • Vertrauenskreis – als ergänzende Ansprechstelle.
  • Schüler*innenvertretung (SV) – zur Förderung von Mitbestimmung und Partizipation.
  • Elternrat – zur Sensibilisierung und Unterstützung der Elternarbeit.

Sie wirkt an der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes mit, dokumentiert Bedarfe und entwickelt gemeinsam mit Kollegium und Leitung Maßnahmen zur Stärkung der Präventionskultur.

Grundsätze der Arbeit

  • Vertraulichkeit: Gespräche werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe von Informationen erfolgt nur mit Einverständnis der Betroffenen oder bei gesetzlicher Verpflichtung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
  • Freiwilligkeit: Angebote der Schulsozialarbeit sind freiwillig und basieren auf Vertrauen.
  • Allparteilichkeit: Die Schulsozialarbeit steht allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft offen und nimmt keine institutionelle Parteirolle ein.
  • Transparenz: Vorgehen und Entscheidungen werden mit den Beteiligten abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert.

Kontakt

Schulsozialarbeit der Freien Waldorfschule Berlin-Südost

E-Mail: schulsozialarbeit@fws-suedost.de
Telefon: 030 677 980-23 oder über das Schulsekretariat 030 677 980-0

Einleitung

Das Medienkonzept der Freien Waldorfschule Berlin-Südost ist ein tragender Bestandteil des Schutzkonzeptes und unterstützt den verantwortungsvollen, altersgemäßen Umgang mit digitalen und analogen Medien.

Es befindet sich derzeit in Überarbeitung.

Das Ziel des Medienkonzeptes ist, Kinder und Jugendliche in ihrer Medienkompetenz zu stärken, Risiken frühzeitig zu erkennen und Achtsamkeit im digitalen Raum zu fördern.

Grundsätze

  • Wir achten auf einen adäquaten und altersgemäßen Umgang mit den Medien.
  • Wir schätzen alle Personen als gleichwertiges Gegenüber und achten in unserer Kommunikation auf Transparenz, Glaubwürdigkeit und Verbindlichkeit.
  • Wir verwenden eine kindgerechte und verständliche Sprache.

Status und Ausblick

Das Medienkonzept befindet sich in Bearbeitung.

Ziel ist es, klare Leitlinien für den pädagogischen, technischen und sozialen Umgang mit Medien in der Schule zu formulieren – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Prävention von digitaler Gewalt und Stärkung der digitalen Selbstbestimmung.

Sobald das Konzept abgeschlossen ist, wird es an dieser Stelle veröffentlicht.

Einleitung

Neben den zentralen Elementen des Schutzkonzeptes – Verhaltenskodex, Prävention, Risikoanalyse und Intervention – tragen weitere Bereiche wesentlich zum Schutz und zur Achtsamkeit innerhalb der Schulgemeinschaft bei.

Sie stärken Verantwortung, Transparenz und Gemeinschaft und sorgen dafür, dass das Schutzkonzept im Schulalltag lebendig bleibt.

Leitbild

Das Leitbild der Schule bildet die Grundlage für einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander.

Es steht in engem Zusammenhang mit dem Schutzkonzept und beschreibt die gemeinsamen Werte, die das Zusammenleben und Lernen an der Schule prägen.

Kontakt: post@waldorfsuedost.de

Schulsanitätsdienst

Der Schulsanitätsdienst bietet Erste Hilfe bei Notfällen und trägt zur Sicherheit im Schulalltag bei.

Er ist als interne Ansprechstelle im Interventionsplan verankert und schult regelmäßig Schüler*innen im verantwortungsvollen Handeln.

Notfallnummer: 0179 673 58 38

Vertrauenskreis

Das Vertrauensgremium ist eine niedrigschwellige Anlaufstelle für alle erwachsenen Mitglieder der Schulgemeinschaft. Er bietet vertrauliche Gespräche an und ergänzt die Arbeit des SOS-Klärungsteams.

 Kontakt: vertrauensgremium@waldorfsuedost.de

Schüler*innenvertretung (SV)

Die SV ist das Sprachrohr der Schüler*innenschaft und setzt sich für Inklusion, Prävention und Partizipation ein. Sie initiiert Projekte wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und arbeitet eng mit Kollegium und Elternrat zusammen.

Kontakt: sv@fws-suedost.de

Elternrat

Der Elternrat unterstützt die Umsetzung des Schutzkonzeptes durch Kommunikation und Mitwirkung.

Er fördert Transparenz, stärkt die Zusammenarbeit mit Kollegium und Schulsozialarbeit und trägt Verantwortung für ein achtsames Miteinander.

Kontakt: elternrat@fws-suedost.de