Schutzkonzept
Unsere Schule braucht und befindet sich stets im Erarbeitungsprozess eines lebendigen Schutzkonzepts, das von der gesamten Schulgemeinschaft getragen wird. Es soll eine offene Kommunikation fördern, Verantwortungsbewusstsein schaffen und klare Handlungsleitlinien im Umgang mit Gewalt, Mobbing, Grenzverletzungen und anderen Risiken bieten. Das Ziel ist, eine sichere, respektvolle und wertschätzende (Lern-)Umgebung für alle zu schaffen.
Eine Schutzkonzeptdelegation befindet sich in finalen Ausarbeitungen. Im kommenden Schuljahr 2025/2026 wird die Delegation ihre Aufgabe beenden. Die Umsetzung des Schutzkonzeptes wird in entsprechend aktiven Arbeitsteams beziehungsweise in die Schulgemeinschaft abgeben. Im Erarbeitungsprozess wurden stets Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte involviert.
Bei Fragen, Anmerkungen und Kritik wenden Sie sich bitte an schutzkonzept@fws-suedost.de
Das Schutzkonzept setzt sich zusammen aus:
Verhaltenskodex
Wir, die Gemeinschaft der Freien Waldorfschule Berlin-Südost – Kinder, Jugendliche, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Mitarbeitende – gestalten den Schulalltag und unseren Umgang miteinander vorurteilsbewusst. Wir positionieren uns klar gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt.
Wir lassen uns von unseren gemeinsamen Werten, dem Leitbild und dem Ansatz der Waldorfpädagogik leiten. Daraus erwächst für uns eine kontinuierliche Aufgabe der Entwicklung und Gemeinschaftsbildung.
Prävention
Unsere Schule befindet sich in einem fortlaufenden Erarbeitungsprozess eines lebendigen Schutzkonzeptes, das von der gesamten Schulgemeinschaft getragen wird.
Es soll eine offene Kommunikation fördern, Verantwortungsbewusstsein schaffen und klare Handlungsleitlinien im Umgang mit Gewalt, Mobbing, Grenzverletzungen und anderen Risiken bieten.
Das Ziel ist, eine sichere, respektvolle und wertschätzende Lernumgebung für alle zu schaffen.
Das Schutzkonzept schafft eine Kultur der Achtsamkeit, des respektvollen Umgangs und der Verantwortlichkeit im Schulalltag. Es umfasst Maßnahmen gegen Grenzverletzungen, Mobbing, sexualisierte, psychische und körperliche Gewalt.
Im Erarbeitungsprozess des Schutzkonzeptes wurden Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte kontinuierlich einbezogen. Ziel ist, die Umsetzung in aktive Arbeitsteams und in die Schulgemeinschaft zu überführen.
Die Schüler*innenvertretung engagiert sich für mehr Inklusion und Prävention in verschiedenen Themenbereichen und versucht, die Schule zu einem angenehmeren Ort für alle zu machen. Durch ihre Arbeit konnten Projekte wie der Beitritt zum Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, die Umsetzung einer genderneutralen Toilette und die Reform des Mensasystems realisiert werden.
Zivilcouragiertes Verhalten kann von allen in kleinen und großen Handlungen gezeigt werden.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, Missstände, Sorgen oder Beobachtungen mitzuteilen, in denen Einzelne zu Schaden kommen könnten.
Denjenigen, die sich hilfesuchend an Erwachsene wenden – sei es mit eigener Betroffenheit oder mit Sorge um Dritte – darf daraus kein Nachteil entstehen.
Die pädagogischen Mitarbeitenden unterliegen einer Fürsorgepflicht für das Wohl der Kinder und Jugendlichen.
Ziel ist, Betroffenen Schutzräume zu gewährleisten, sie in der Aufarbeitung zu beteiligen, ihre Wünsche anzuerkennen und das Vorgehen transparent abzusprechen.
Mitarbeitende und Eltern benutzen keine abfällige oder sexualisierte Sprache und dulden diese auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen. Wir vermeiden Sarkasmus und Ironie sowie zweideutige Bemerkungen.
Die Präventionsarbeit an der Freien Waldorfschule Berlin-Südost ist ein gemeinsames Anliegen aller Mitglieder der Schulgemeinschaft.
Sie zeigt sich im täglichen achtsamen Umgang, in der Mitgestaltung der Schüler*innenvertretung und in der gelebten Verantwortung füreinander.
Im Rahmen des Schutzkonzeptes wurde eine Risikoanalyse der Schulräume durchgeführt.
Sie dient dazu, Orte zu identifizieren, die als besonders sensibel gelten oder an denen sich unbeaufsichtigte Situationen ergeben können. Ziel ist es, Risiken zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln, um die Sicherheit aller Personen auf dem Schulgelände zu gewährleisten.
Folgende Räume und Orte werden als potenziell risikobehaftet eingeschätzt:
Zur Verbesserung des Schutzes in und um die genannten Räume werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Die Risikoanalyse ist ein fortlaufender Prozess. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, Beobachtungen zu melden, wenn Orte als unsicher wahrgenommen werden. So entsteht gemeinsam eine Umgebung, die Sicherheit, Vertrauen und Achtsamkeit ermöglicht.
Interventionsplan & SOS-Klärungsteam
Der Schutz von Lernenden vor jeder Form von Gewalt hat oberste Priorität. Kinder und Jugendliche werden bei der Vermeidung und Aufarbeitung von Konflikten durch die Erwachsenen unterstützt.
Die pädagogischen Mitarbeitenden der Schulgemeinschaft unterliegen einer Fürsorgepflicht für das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Schule ist ein System mit Machtstrukturen. Für von Gewalt oder Übergriffen betroffene Personen erfordert es besonderen Mut, sich vertrauensvoll an andere zu wenden.
Ziel dieses Interventionsplans ist es, Betroffenen einen Schutzraum zu gewährleisten, sie an Aufarbeitung und Klärung zu beteiligen, ihre Wünsche anzuerkennen und das weitere Vorgehen transparent abzusprechen.
Die Parteilichkeit liegt stets auf Seiten der Betroffenen – ihnen wird grundsätzlich Glauben geschenkt.
Zivilcouragiertes Verhalten kann von allen gezeigt werden. Daher sind alle Mitglieder der Schulgemeinschaft aufgefordert, Missstände, Sorgen oder Beobachtungen mitzuteilen. Niemandem darf daraus ein Nachteil entstehen.
Das SOS-Klärungsteam besteht aus sieben Personen und setzt sich zusammen aus pädagogischen Mitarbeitenden, Mitgliedern der Schulleitung, Eltern, Schulsozialarbeit und Vorstand.
Die Mitglieder sind geschult zu Themen wie:
Das Team trifft sich regelmäßig (monatlich) und nimmt bei Bedarf externe Supervision und Fachberatung in Anspruch. Hilfesuchende können sich an ein beliebiges Mitglied wenden.
Das SOS-Klärungsteam ist Anlaufstelle für Betroffene, Zeug*innen oder bei Verdacht auf jede Form von Gewalt (psychisch, körperlich, sexualisiert, digital) sowie bei Konflikten. Gemeinsam mit den Beteiligten wird eine Intervention geplant und begleitet.
Bei arbeitsrechtlich relevanten Fällen werden Maßnahmen wie Abmahnung, Freistellung oder Fortbildungsempfehlungen durch die Schulleitung (als Delegat des Vorstandes) umgesetzt.
Das Team arbeitet vertraulich und mit maximaler Transparenz auf Prozessebene.
Bei Gewalt oder Grenzverletzungen wird nach dem Notfallplan der Senatsverwaltung für Bildung vorgegangen.
Der Notfallplan liegt analog im Sekretariat und in den Lehrer*innenzimmern aus.
Sollte eine Beschwerde oder ein Konflikt nicht abschließend geklärt werden können, darf der betroffenen Person daraus kein Nachteil entstehen.
Alle Mitarbeitenden der Freien Waldorfschule Berlin-Südost erklären, das Schutzkonzept gelesen und verstanden zu haben.
Sie verpflichten sich, die darin beschriebenen Vereinbarungen einzuhalten und ihr eigenes Handeln regelmäßig zu reflektieren.
Ein Verstoß gegen die Regeln kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Unterschrift und Datum folgen auf dem Formular zur Selbstverpflichtung.
„Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Eltern, andere Personen in Familien, im sozialen Umfeld oder in Institutionen durch ihr Verhalten das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigen. Das kann durch aktives Handeln oder durch Unterlassung einer angemessenen Sorge geschehen.“
– Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Handlungsleitfaden Kinderschutz – Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirklichem Jugendamt, Berlin, Mai 2021, S. 9
(vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.02.2019)
Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten – wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen, Aufforderungen zu solchen Handlungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das unerwünschte Zeigen oder sichtbare Anbringen pornografischer Darstellungen gehören – bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
(§ 3 Abs. 4 AGG)
„Als sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist jede sexuelle Handlung von Erwachsenen oder Jugendlichen zu verstehen, die an oder vor dem Kind oder Jugendlichen entweder gegen dessen Willen vorgenommen wird oder der das Kind/ der Jugendliche aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter/ die Täterin nutzt seine/ ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes/ Jugendlichen zu befriedigen.“
(Deegener: Kindesmissbrauch – Erkennen, helfen, vorbeugen, Beltz 2010, S. 20 f.)
„Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sexuelle Handlungen sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind ausdrückt, dass es einverstanden ist oder ein Täter/ eine Täterin dies so interpretiert.“
(Missbrauch definieren, beauftragte-missbrauch.de)
Der Orientierungs- und Handlungsrahmen Gewaltprävention (OHR) definiert Gewalt als „eine zielgerichtete Handlung, die auf psychische oder physische Schädigung eines Menschen ausgerichtet ist. Gewalt ist eine Handlung, die eine erhebliche Normverletzung darstellt, indem sie darauf abzielt, unter Missachtung der individuellen Grenzen und der psychischen und physischen Unversehrtheit eines Gegenübers eigene Ziele um jeden Preis durchzusetzen.“
(Handreichung Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen, 2023)
Mobbing ist eine Form der Gewalt, die nicht immer leicht zu erkennen ist. Eine Person wird über einen längeren Zeitraum wiederkehrend durch eine oder mehrere Personen angegriffen – verbal, physisch oder psychisch. Zwischen Täter*innen und Opfer besteht ein Machtgefälle; die betroffene Person kann sich nicht selbst zur Wehr setzen. Mobbing hört nicht von selbst auf und bezieht immer das Umfeld mit ein.
Cybermobbing ist eine Form des Mobbings, bei der Beleidigungen, Bedrohungen, Bloßstellungen oder Belästigungen über digitale Kommunikationsmittel (z. B. Smartphones, E-Mails, Chats, soziale Medien) erfolgen.
Mobbing kann schwerwiegende körperliche und psychische Folgen für die Betroffenen haben.
(Handreichung Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen, 2023)
Die Schulsozialarbeit ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzeptes der Freien Waldorfschule Berlin-Südost.
Sie unterstützt Schüler*innen, Eltern und Mitarbeitende in herausfordernden Lebens- und Schulsituationen und trägt aktiv zu einer sicheren, wertschätzenden und gewaltfreien Lernumgebung bei.
Die Schulsozialarbeit versteht sich als vertrauliche, niedrigschwellige Anlaufstelle für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.
Sie arbeitet präventiv, beratend und vermittelnd zwischen allen Beteiligten – immer mit dem Ziel, Beziehungen zu stärken, Konflikte konstruktiv zu bearbeiten und Schutzräume zu sichern.
Die Schulsozialarbeit ist Teil des präventiven Systems der Schule und arbeitet eng mit den Gremien des Schutzkonzeptes zusammen:
Sie wirkt an der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes mit, dokumentiert Bedarfe und entwickelt gemeinsam mit Kollegium und Leitung Maßnahmen zur Stärkung der Präventionskultur.
Schulsozialarbeit der Freien Waldorfschule Berlin-Südost
E-Mail: schulsozialarbeit@fws-suedost.de
Telefon: 030 677 980-23 oder über das Schulsekretariat 030 677 980-0
Das Medienkonzept der Freien Waldorfschule Berlin-Südost ist ein tragender Bestandteil des Schutzkonzeptes und unterstützt den verantwortungsvollen, altersgemäßen Umgang mit digitalen und analogen Medien.
Es befindet sich derzeit in Überarbeitung.
Das Ziel des Medienkonzeptes ist, Kinder und Jugendliche in ihrer Medienkompetenz zu stärken, Risiken frühzeitig zu erkennen und Achtsamkeit im digitalen Raum zu fördern.
Das Medienkonzept befindet sich in Bearbeitung.
Ziel ist es, klare Leitlinien für den pädagogischen, technischen und sozialen Umgang mit Medien in der Schule zu formulieren – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Prävention von digitaler Gewalt und Stärkung der digitalen Selbstbestimmung.
Sobald das Konzept abgeschlossen ist, wird es an dieser Stelle veröffentlicht.
Neben den zentralen Elementen des Schutzkonzeptes – Verhaltenskodex, Prävention, Risikoanalyse und Intervention – tragen weitere Bereiche wesentlich zum Schutz und zur Achtsamkeit innerhalb der Schulgemeinschaft bei.
Sie stärken Verantwortung, Transparenz und Gemeinschaft und sorgen dafür, dass das Schutzkonzept im Schulalltag lebendig bleibt.
Das Leitbild der Schule bildet die Grundlage für einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander.
Es steht in engem Zusammenhang mit dem Schutzkonzept und beschreibt die gemeinsamen Werte, die das Zusammenleben und Lernen an der Schule prägen.
Kontakt: post@waldorfsuedost.de
Der Schulsanitätsdienst bietet Erste Hilfe bei Notfällen und trägt zur Sicherheit im Schulalltag bei.
Er ist als interne Ansprechstelle im Interventionsplan verankert und schult regelmäßig Schüler*innen im verantwortungsvollen Handeln.
Notfallnummer: 0179 673 58 38
Das Vertrauensgremium ist eine niedrigschwellige Anlaufstelle für alle erwachsenen Mitglieder der Schulgemeinschaft. Er bietet vertrauliche Gespräche an und ergänzt die Arbeit des SOS-Klärungsteams.
Kontakt: vertrauensgremium@waldorfsuedost.de
Die SV ist das Sprachrohr der Schüler*innenschaft und setzt sich für Inklusion, Prävention und Partizipation ein. Sie initiiert Projekte wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und arbeitet eng mit Kollegium und Elternrat zusammen.
Kontakt: sv@fws-suedost.de
Der Elternrat unterstützt die Umsetzung des Schutzkonzeptes durch Kommunikation und Mitwirkung.
Er fördert Transparenz, stärkt die Zusammenarbeit mit Kollegium und Schulsozialarbeit und trägt Verantwortung für ein achtsames Miteinander.
Kontakt: elternrat@fws-suedost.de